Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese Kosten selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin in den Streitjahren 2011 bis 2013 eine Mitunternehmerstellung hinsichtlich der Mitunternehmerschaft der Beigeladenen innehatte sowie die Höhe der für die Mitunternehmerschaft festgestellten Einkünfte aus Gewerbebetrieb für das Jahr 2013.
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