FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.06.2015
1 K 1223/12

Feststellung der Nichtigkeit des Umsatzsteuerbescheides i.R.e. umsatzsteuerlichen Organschaft

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.06.2015 - Aktenzeichen 1 K 1223/12

DRsp Nr. 2016/2222

Feststellung der Nichtigkeit des Umsatzsteuerbescheides i.R.e. umsatzsteuerlichen Organschaft

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Tatbestand

Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin die Feststellung der Nichtigkeit eines Umsatzsteuerbescheides.

Die Klägerin, an der A und B zu je 50% beteiligt sind, betreibt in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Tischlerei.

Die Herren A und B waren auch Gesellschafter und Geschäftsführer der A und B GmbH, deren Gegenstand des Unternehmens die Ausführung von Tischlerarbeiten aller Art war und der die Klägerin Maschinen und Anlagen zum Betrieb einer Tischlerei sowie das Betriebsgrundstück vermietete.

Über das Vermögen der GmbH wurde am 31. Januar 2006 ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, der mit Beschluss vom 15. März 2006 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse abgelehnt wurde.