Die Berufung des Klägers gegen das am 29. November 2018 verkündete Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
V.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 100.000 € festgesetzt.
I.
1. a) b) c) d) e) 2. a) b)
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