FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.05.2022
8 K 8077/20
Normen:
KStG § 27 Abs. 5 S. 2;
Fundstellen:
DStRE 2022, 1493

Feststellung des Endbestands eines Einlagenkontos nacherheblicher Kapitalauskehrung

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.05.2022 - Aktenzeichen 8 K 8077/20

DRsp Nr. 2022/8774

Feststellung des Endbestands eines Einlagenkontos nacherheblicher Kapitalauskehrung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Normenkette:

KStG § 27 Abs. 5 S. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um den Endbestand des steuerlichen Einlagekontos der Klägerin zum 31. März 2007 anlässlich einer Kapitalauskehrung in Höhe von 36.000.000 € und der damit im Zusammenhang stehenden Ausstellung von Steuerbescheinigungen.

Die Klägerin ermittelte ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (1. April bis 31. März des Folgejahres). Sie wurde im Jahr 19.. gegründet und hatte bis zum 02. März 2007 die Rechtsform einer Aktiengesellschaft und ihren Sitz in B.... Im Streitzeitraum waren Mitglieder der Familie ..., bestehend aus den Eltern Herrn C... und Frau D... sowie der vier gemeinsamen Kinder, beteiligt. Herr C... hielt dabei 24 % der Beteiligung, seine Frau D... 16 % und die Kinder (E..., F..., G..., H...) jeweils 15 %. Nach dem Tod von C... am 05. Januar 2009 trat dessen Sohn H... als Gesamtrechtsnachfolger in dessen steuerliche Stellung ein.

1. 2. 3. 4.