Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Streitig ist die Befugnis des Finanzamts, einen Änderungsbescheid zu erlassen.
Anlässlich des Todes von A am 08.02.2015 reichte die Klägerin - nach Aufforderung durch das Finanzamt - am 24.11.2016 eine Bedarfswerterklärung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (angekreuzt in Zeile 3) des Verstorbenen ein. In dieser gab sie an, dass der Betrieb im Ganzen verpachtet sei (Zeile 41 Anlage L&F), kein Wohnteil zum Betrieb gehöre (Zeile 32 Anlage L&F) und kein räumlicher Verbund zur Hofstelle bestehe (Zeile 35 Anlage L&F). Davon abweichend trug sie in Zeile 34 ein, dass ein räumlicher Verbund des Wohnteils mit Gebäuden des Wirtschaftsteils bestehe.
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