1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
I.
Streitig ist, ob ein verbleibender Verlustvortrag zur Einkommensteuer auf den 31. Dezember 2006 in Höhe von 142.790 EUR festzustellen ist.
Die Kläger wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen und Vermietung und Verpachtung.
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