FG Nürnberg - Urteil vom 07.07.2015
1 K 147/14

Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes im Falle der Uneinbringlichkeit eines verzinslichen Baudarlehens

FG Nürnberg, Urteil vom 07.07.2015 - Aktenzeichen 1 K 147/14

DRsp Nr. 2016/2533

Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes im Falle der Uneinbringlichkeit eines verzinslichen Baudarlehens

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klägerin T 1997 ein verzinsliches Bardarlehen über 150.000 DM gewährte und dies in den Streitjahren uneinbringlich wurde.

Die Klägerin, eine GmbH, war alleinige Kommanditistin der Seniorenzentrum (KG) und erbrachte vor allem Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Führung von Pflegeheimen. Die Z GmbH ( Z ) war Alleingesellschafterin der Klägerin. Zivilrechtliche Alleingesellschafterin der Z war die Y AG. Sämtliche Aktien der Y AG hielt zivilrechtlich X aus 1 . Formell bestellte und im Handelsregister eingetragene Geschäftsführer der Klägerin waren bis 19.07.2007 W und vom 01.03.2011 bis 06.11.2014 deren Sohn V ., der Ehemann von W und Vater von V , gab im Strafverfahren vor dem Landgericht 2 /10 an, faktischer Geschäftsführer der Klägerin und der Z gewesen zu sein.

E. hob vom Bankkonto der Klägerin am 10.07.1997 30.000 DM und am 14.07.1997 weitere 120.000 DM ab. Der steuerliche Berater der Klägerin verbuchte diese Geschäftsvorfälle 1997 zunächst auf das Konto "Durchlaufende Posten".