1. Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Klägerin gegen das am 03.06.2020 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn zum Az.
2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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