Die Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 4 gegen den Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 16. März 2017 werden zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren beträgt 289.000 € für die Gerichtskosten und die Vertretung der Beteiligten zu 8 und 9, 431.000 € für die Vertretung der Beteiligten zu 1 bis 3 und 60.000 € für die Vertretung des Beteiligten zu 4.
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