Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen gewerblichen Grundstückshandel betrieben hat und - falls dies zu bejahen sein sollte - der Gewinn, den die Klägerin durch die Veräußerung des gesamten zu diesem Gewerbebetrieb gehörenden Grundbesitzes erzielt hat, einen von der Gewerbesteuer befreiten Betriebsaufgabegewinn darstellt.
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