Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 22.09.2017 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten der Klägerin sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Feststellung eines rückwirkenden Todestages für die seit dem 04.10.2008 vermisste Klägerin mit der Folge des Wegfalls ihrer Altersrente ab November 2008.
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