I. Die als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) hielten sämtliche Anteile an dem mit 50 000 DM voll eingezahlten Stammkapital der I GmbH (GmbH). In den Jahren 1990 und 1991 haben die Kläger weitere Einlagen geleistet, die in der Bilanz der GmbH zum 31. Dezember 1991 zu einer ausgewiesenen Kapitalrücklage in Höhe von 267 663 DM führten. Am 27. Februar 1991 veräußerten sie ihre Geschäftsanteile zum Kaufpreis von 25 000 DM unter Hinnahme eines Verlustes.
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