Es ist zu entscheiden, ob mit Hilfe einer Bargeld-Verkehrsrechnung ein ungeklärter Vermögenszuwachs festgestellt und zu Recht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gewürdigt worden ist (§ 96 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz Finanzgerichtsordnung - FGO - i. V. m. § 162 Abgabenordnung - AO -).
Die Kläger (Kl.) sind Ehegatten, die zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt werden. Die Klägerin (Klin.) erzielte in den Streitjahren 1990-1992 als selbständige Handelsvertreterin zwar überwiegend aber nicht ausschließlich für die Firma L technik, in n, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie ermittelte ihren Gewinn durch Einnahme-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Kl. erzielte als Arbeitnehmer der Firma L Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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