FG Münster - Urteil vom 26.02.2009
11 K 3579/06 F
Normen:
AO § 179 Abs. 3;
Fundstellen:
DB 2009, 2126
EFG 2009, 988

Feststellung von Sonderbetriebsausgaben durch Ergänzungsbescheid

FG Münster, Urteil vom 26.02.2009 - Aktenzeichen 11 K 3579/06 F

DRsp Nr. 2009/10759

Feststellung von Sonderbetriebsausgaben durch Ergänzungsbescheid

Die Feststellung von Sonderbetriebsausgaben durch einen Ergänzungsbescheid gemäß § 179 Abs. 3 AO ist zulässig, wenn weder die Feststellungserklärung noch der Feststellungsbescheid eine Eintragung zu den Sonderbetriebsausgaben enthält.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 3;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Ergänzungsbescheids nach § 179 Abs. 3 AO vorliegen.

Die Klägerin (Klin.) - ein eingetragener Verein - war Kommanditistin der Y. GmbH & Co KG (im Folgenden kurz Y. KG) und zugleich auch an der Komplementär-GmbH, der Y. GmbH (kurz: Y. GmbH), mit einer Stammeinlage von 300.000 DM beteiligt.

Der Feststellungsbescheid der Y. KG für das Streitjahr 2001 erging am 18.07.2003. Angaben zu Sonderbetriebseinnahmen oder - ausgaben enthalten der Bescheid und die Feststellungserklärung nicht, und zwar weder für die Klin. noch für die anderen Gesellschafter. Der Bescheid wurde bestandskräftig.