Auf die Berufung des Klägers vom 10.05.2019 wird das Endurteil des LG Landshut vom 05.04.2019 (Az.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche künftigen unfallbedingten materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 11.07.2015 in ... O. zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits (erster Instanz) werden gegeneinander aufgehoben.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
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