Streitig ist die Feststellung von Verlustvorträgen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer auf den 31. Dezember 2007.
Die Klägerin wurde durch Gesellschaftsvertrag vom ... 1998 in ... gegründet und firmierte ab dem ... 1999 als A ... mbH. Gegenstand des Unternehmens war ... Inzwischen firmiert sie nach Verschmelzung mit ihrer Tochtergesellschaft, der ... GmbH vom ... 2014 als B GmbH.
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