Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. Oktober 2015 wird aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung zusätzlicher Entgelte im Rahmen des
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