Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 28. Februar 2014 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob zugunsten des Klägers im Rahmen des () zusätzliche Entgelte in Form von Jahresendprämien festzustellen sind.
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