I. Streitig ist, ob die gesonderten Feststellungsbescheide über den verbleibenden Verlustabzug zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 1990 vom 5. November 2003 und vom 12. März 2004 noch ergehen durften bzw. ob der am 29. Januar 1993 erlassene gesonderte Feststellungsbescheid bindend ist.
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