I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb mit seinem Vater Dr. H ... (Vater) eine zahnärztliche Praxisgemeinschaft, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelte. Vom 1. Oktober 1979 an war die damalige Ehefrau des Klägers beteiligt. Der Vater verstarb am 17. Februar 1980 und wurde von den Kindern des Klägers beerbt.
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