1. Auf die Berufung des Beklagten wird das am 09. August 2006 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen, soweit der Beklagte verurteilt worden ist (Klageantrag zu 5.a.), Rechenschaft über die seit dem 08. Oktober 2002 von ihm für die T GbR einschließlich des Betriebsteils "S" vorgenommenen Geschäfte und verwendeten Gelder (Einnahmen und Ausgaben) zu legen.
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