1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 22.01.2021, Az.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Potsdam ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
4. Wert des Berufungsverfahrens: 204.000 €
I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass ein zwischen ihr und dem Beklagten geschlossener Gewerbemietvertrag nicht durch eine fristlose Kündigung des Beklagten beendet ist, sondern unverändert fortbesteht.
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