FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.08.2007
1 K 115/06
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 4 Abs. 2 S. 1 ; AO § 165 ; FGO § 74 ;

Feststellungslast für Buchführung; Bilanzielle Nachholung einer Entnahme; Zuordnung eines Grundstücks zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen; Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.08.2007 - Aktenzeichen 1 K 115/06

DRsp Nr. 2008/8581

Feststellungslast für Buchführung; Bilanzielle Nachholung einer Entnahme; Zuordnung eines Grundstücks zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen; Rechtsschutzbedürfnis bei nachträglicher Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks

1. Der Unternehmer trägt die Feststellungslast für den Inhalt der von ihm vorgenommenen Buchungen. 2. Liegt ein Bilanzierungsfehler i.S. des § 4 Abs. 2 EStG in der unterlassenen Buchung einer Entnahme in einem nicht mehr änderbaren Jahr, ist der Fehler durch eine erfolgsneutrale Buchung in der ersten noch änderbaren Schlussbilanz zu berichtigen. 3. Bei Erwerb eines Gebäudes oder von Grund und Boden wird für die Zuordnung zum Betriebs- oder Privatvermögen der konkrete Veranlassungszusammenhang des Erwerbs von dem Nutzungs- und Funktionszusammenhang zum Zeitpunkt des Erwerbs überlagert. Entscheidend ist daher nicht, zu welchem Zweck ein Grundstück insgesamt erworben wird, sondern welcher Nutzung zum Zeitpunkt des Erwerbs das Grundstück bzw. die Grundstücksteile zugeführt werden sollen.