Die Beteiligten streiten über die Rechtzeitigkeit einer Schenkungsteuerfestsetzung.
Der Kläger erhielt durch notariellen Überlassungsvertrag vom 05. Dezember 1992 von seiner Mutter, Frau A, mehrere mit Erbbaurechten belastete Grundstücke übertragen. Die Erbbaurechte laufen bis zum Jahr 2076 und ergeben insgesamt einen jährlichen Erbbauzins von 15.868,80 DM (= 8.113,59 €). Als Gegenleistung wurde eine lebenslängliche jährliche Zahlung von 2.000 DM an die Überlasserin vereinbart.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|