Die Beteiligten streiten über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden an einem selbstgenutzten Einfamilienhaus.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Die Klägerin ist Eigentümerin eines im Jahre 1980 bezugsfertig gewordenen Eigenheims in..., das von den Ehegatten und ihrem minderjährigen Sohn bewohnt wird.
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