Das Gericht hielt es für zweckmäßig, gemäß §§ 13, 25 Gerichtskostengesetz den Streitwert entsprechend dem Unterschied zwischen der festgesetzten Steuer und dem von der Klägerin angestrebten Vergütungsbetrag zu bemessen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|