Streitig ist, ob
a) bezüglich der Vermietung eines Grundstücks eine Betriebsaufspaltung vorliegt und
b) gegebenenfalls bei der Veräußerung dieses Grundstücks eine Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung anzunehmen ist.
Mit Übergabevertrag vom 20. Dezember 1973 übertrug L... sen. seine als Einzelunternehmen in ... betriebene Möbelwerkstätte auf seine beiden Söhne L... jun. (LH) und W... (WH) einschließlich des Betriebsgrundstückes mit Gebäuden.
Mit Gesellschaftsvertrag vom 03. Januar 1973 gründeten LH und WH die "Möbelwerkstätten L... Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (LH-GmbH), in die sie das vom Vater erhaltene Unternehmen ohne das Grundstück einbrachten. Am Stammkapital wurden beide Gesellschafter zunächst zu je 1/2, ab 07. Mai 1979 LH zu 41 2/3 % und WH zu 58 1/3 % beteiligt. Gegenstand der GmbH ist hauptsächlich die Herstellung und der Einbau von Einbaumöbeln.
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