TATBESTAND:
Die Klägerin (Klin), die durch Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1976 gegründet wurde, stellte in den Streitjahren 1983 bis 1987 in . . . Apparate her und vertrieb sie. Am Stammkapital waren die Eheleute . . . (ReM) (seit 1985 mit 52%; bis 1984 mit 55%) und . . . (RuM) (seit 1985 mit 44%; bis 1984 mit 35%) sowie . . . (H) (seit 1985 mit 4%; bis 1984 mit 10%) beteiligt. Ursprünglich war ReM alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Laut Handelsregisterauszug - Eintrag vom 12.2.1985 - wurde H zum Geschäftsführer bestellt.
Für die Streitjahre fand im Jahre 1989 eine Außenprüfung statt (vgl. Außenprüfungsbericht vom 9.1.1990, Tz.42). Nach deren Feststellungen hatte sich in den Streitjahren folgendes ereignet:
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