Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob der Kläger als Kommanditist wegen unzulässiger Einlagenrückgewähr i. S. des § 172 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) für Steuerschulden der B... GmbH & Co KG (vormals C... AG & Co KG) in Haftung genommen werden durfte.
Der Kläger - der Rechtsanwalt von Beruf ist - war (zuletzt) der alleinige Kommanditist mit einer im Handelsregister (
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