FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.06.2017
1 K 1189/15

FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.06.2017 (1 K 1189/15) - DRsp Nr. 2017/15908

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.06.2017 - Aktenzeichen 1 K 1189/15

DRsp Nr. 2017/15908

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Übertragung einer Biokraftstoffquote aufgrund eines Quotenhandelsvertrages.

Die Klägerin ist in der Veredelung, der Versorgung mit und dem Vertrieb von Kraftstoffen tätig. Zur Erfüllung ihrer Biokraftstoffquote für das Jahr 2013 vereinbarte sie mit Vertrag vom 04.04.2014 mit der B... AG, einem Hersteller von Biokraftstoffen, dass diese ihre Biokraftstoffquote für 15.336.283 Liter Biodiesel, den sie im Jahr 2013 in den Verkehr gebracht hat, auf die Klägerin überträgt.

In der Präambel des Vertrages, den die Klägerin dem Beklagten mit ihrer Jahresquotenanmeldung gemäß § 37c Abs. 1 Satz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - vorgelegt hat, haben die Vertragsparteien folgendes festgehalten:

"(...) Die Erfüllung der Quote soll durch in 2013 in Verkehr gebrachten Biodiesel (B 100) erfolgen. Es handelt sich hierbei um Biodiesel, der an die Spedition C... veräußert wurde. (...)