Die Klage wird abgewiesen.
Die Revision zum Bundesfinanzhof wird zugelassen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Streitig ist, ob der Klägerin die Umsätze mehrerer Kommanditgesellschaften - KG -, an denen sie in den Streitjahren 2009 bis 2011 als Kommanditistin beteiligt war, umsatzsteuerlich zuzurechnen sind.
Die Klägerin wurde 1995 gegründet und ist als Steuerberatungsgesellschaft tätig. Sie war in den Streitjahren eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH - (im Jahr 2014 nach §§ 190 ff. Umwandlungsgesetz - UmwG - formwechselnd in eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung -
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