Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der 1994 beendeten Aufbaugesellschaft L. I GbR - ABG L. I -.
Im September 1992 hatten Dr. Rainer A. und Georg B. die B./A. GbR gegründet. Beide waren mit jeweils 50 % beteiligt. Die Gesellschaft trat später unter der Bezeichnung Aufbaugesellschaft L. GbR - ABG L. - auf. Am 14.12.1992 erwarb diese Gesellschaft das Grundstück Flur 15, Flurstück 75 in der Gemarkung L. mit einer Größe von 96.766 qm, wofür Grunderwerbsteuer in Höhe von 290.298,- DM bestandskräftig festgesetzt wurde.
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