Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin im Streitjahr 2007 die erweiterte Kürzung nach §
Die Klägerin ist eine am 2003 ins Handelsregister des Amtsgerichts ... eingetragene Kommanditgesellschaft, an der die ...-GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin mit der Befugnis zur Alleinvertretung und zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter Dritter sowie die Herren ... (nachfolgend abgekürzt: A.) und ... (nachfolgend abgekürzt: B.) als Kommanditisten ohne Vertretungsbefugnis mit einem Kommanditanteil von jeweils 5.000,- € beteiligt waren.
Am ... 2012 wurde ins Handelsregister des Amtsgerichts ... eingetragen, dass die Gesellschaft aufgelöst und die Firma erloschen ist.
Gegenstand des Unternehmens der Klägerin war gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrags der Erwerb insbesondere der Immobilie O-Straße, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken mit Ausnahme nach der GewO genehmigungspflichtiger Geschäfte, ferner die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere auch der Erwerb sämtlicher Geschäftsanteile ihrer Komplementärin.
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