Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens, einschließlich des Revisionsverfahrens.
Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Nachdem der BFH - für den Senat bindend - das abkommensrechtliche Besteuerungsrecht Deutschlands festgestellt hat, ist nun streitig, ob die Tagegelder, die die Klägerin im Rahmen einer Mission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erhielt, nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei sind.
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