Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt für Steuern in Z-Stadt, Außenstelle Y-Stadt, beanstandete im Jahr 2006 eine bei der Klägerin und ihrem Ehemann für die Jahre 2000 bis 2002 ergebnislos durchgeführte Außenprüfung. Das Rechnungsprüfungsamt führte in einer Kontrollmitteilung für Zwecke der Schenkungsteuer aus, nach dem Inhalt der Betriebsprüfungsakte habe der Ehemann als Rechtsanwalt über Jahre ansteigende Einkünfte, zuletzt 2002 in Höhe von rd. 1,5 Mio. €, erzielt, die jeweils in nahezu gesamter Höhe ausgezahlt und auf ein gemeinsames Konto der Ehegatten bei der B geflossen seien. Von diesem Gemeinschaftskonto seien die Gelder dann separaten Festgeldkonten der Ehegatten zugeführt worden. Die Klägerin habe auf diesem Weg von ihrem Ehemann allein in den Jahren 2000 bis 2002 insgesamt rd. 1.085.000 DM erhalten. Schenkungsteuerliche Ermittlungen seien bisher offenbar nicht vorgenommen worden. Das Finanzamt werde aufgefordert, das Erforderliche zu veranlassen und das Ergebnis mitzuteilen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|