FG Düsseldorf - Urteil vom 10.06.2011
1 K 734/09 E

FG Düsseldorf - Urteil vom 10.06.2011 (1 K 734/09 E) - DRsp Nr. 2011/17365

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.06.2011 - Aktenzeichen 1 K 734/09 E

DRsp Nr. 2011/17365

Die Einkommensteuerbescheide für das Jahre 2003 bis 2005 jeweils vom 7.11.2007 werden unter Änderung der Einspruchsentscheidung vom 28.1.2009 dergestalt geändert, dass die Einkünfte des Klägers aus nichtselbständiger Tätigkeit um 602 EUR (2003), 92 EUR (2004) und 300 EUR (2005) vermindert werden. Die Berechnung der Einkommensteuer wird insoweit dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger zu 91,5% und der Beklagte zu 8,5 %.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand:

Die Kläger wenden sich gegen die Änderung ihrer Einkommensteuerbescheide der Jahre 2003 bis 2006 nach Durchführung einer Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber des Klägers.

Die Kläger sind verheiratet und wurden in den Streitjahren 2003 bis 2006 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.