Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Klägerin bezog Kindergeld für ihre Tochter S (im Folgenden: S), geboren im April 1990. Im Anschluss an ihre Schulausbildung begann die Tochter im Juli 2010 ein Ausbildungsverhältnis zur Steuerfachangestellten, das sie im Januar 2014 mit bestandener Abschlussprüfung beendete.
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