Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob einer Änderungsbefugnis des Beklagten hinsichtlich der Umsatzsteuerbescheide 1995 bis 1999 die Steuerfestsetzungswirkung sowie das Erlöschen der Steueransprüche auf Grund einer Erklärung nach dem Strafbefreiungserklärungsgesetz (StraBEG) entgegensteht.
Die Kläger ist verheiratet. In den Streitjahren übte er als selbständiger Architekt eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit aus.
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