Der Gewinnfeststellungsbescheid 1995 vom 30.11.1998 i. d. F. der Einspruchsentscheidung vom 10.02.2004 wird aufgehoben.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Verfahren befindet sich im zweiten Rechtszug.
Die Kläger sind Beteiligte der A GbR, einer Grundstücksgemeinschaft. Der Kläger betreibt als Bauingenieur ein Planungsbüro; zugleich ist er Geschäftsführer der Firma Baugeschäft A GmbH & Co. KG und Gesellschafter der A Bauträger GmbH Z-Stadt und der A Bauträger GmbH Y-Stadt. Die Klägerin ist Kommanditistin der GmbH & Co. KG und Gesellschafterin (75 %) der A Bauträger GmbH Y-Stadt.
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