Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens bis zum 22.03.2010 werden dem Kläger zu 3/5 und dem Beklagten zu 2/5 und für die Zeit danach vollumfänglich dem Kläger auferlegt.
Der Streitwert wird bis zum 22.03.2010 auf 611.408.- EUR und für die Zeit danach auf 366.448.- EUR festgesetzt.
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