FG Hamburg - 12.12.2000 (VI 42/99) - DRsp Nr. 2001/8946
FG Hamburg, vom 12.12.2000 - Aktenzeichen VI 42/99
DRsp Nr. 2001/8946
Die von der Kommanditistin einer inländischen KG bezogenen Zinsen für ein Gesellschaftsdarlehen gehören auch dann zu den im Inland steuerpflichtigen gewerblichen Einkünften, wenn die KG die Darlehensmittel in ihrer US-amerikanischen Betriebsstätte verwendet hat; sie sind nicht durch das DBA-USA 1954/65 von der deutschen Besteuerung freigestellt.
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