Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die nach Kündigung einer stillen Gesellschaft i.S.d. § 230 HGB erfolgte Rückzahlung der Vermögenseinlage ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft i.S.d. § 22 Nr. 2, § 23 EStG ist.
Der Kläger erwarb in 1991 eine 20%ige Beteiligung an einer ...Vermögensverwaltung GmbH (GmbH; Bl. 6 GA, 2 Bp-A).
Zwischen der GmbH und einer ... Beteiligungsgesellschaft mbH i.L. (B) wurde am 15.7.1994 eine (typische) stille Gesellschaft i.S.d. § 230 HGB mit einer Vermögenseinlage der B i.H.v. 2.500.000,- DM errichtet (Bl. 7, 17 GA; Vorhefter zur ESt-A). Die Einlageverpflichtung erfüllte die B im Wege der Verrechnung mit Kaufpreisforderungen, die ihr aus der Veräußerung von Gesellschaftsbeteiligungen an die GmbH zustanden (Bl. 7 GA).
Mit Vertrag vom 21.10.1994 veräußerte die B die stille Beteiligung wegen akuten Liquiditätsbedarfs (Bl. 8 GA) an den Kläger und den weiteren Gesellschafter der GmbH für insgesamt 400.000,- DM, wobei der Kläger - entsprechend seinem Gesellschaftsanteil an der GmbH - 20 v.H. der stillen Beteiligung (nominal 500.000,- DM) für 80.000,- DM erwarb (Bl. 7, 17 GA; Bl. 10, 11 Vorhefter zur ESt-A).
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