Am ... schlossen die Kläger und Frau ... sowie Herr ... einen Treuhandvertrag, nach dem die letztgenannten als Treuhänder beabsichtigten, als Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GbR- das Grundstück in ... zu erwerben, und sie ihre Beteiligung an dieser GbR für die Kläger treuhänderisch halten sollten. Die Treugeber -Kläger- hatten die Treuhänder von allen Ansprüchen, die mit den treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen im Zusammenhang stehen, freizustellen. Sie hatten den Treuhändern ferner Aufwendungsersatz zu leisten. Die Treugeber konnten jederzeit die Übertragung der Gesellschaftsanteile auf sich verlangen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|