FG Köln - Beschluss vom 28.02.2019
1 V 2304/18
Fundstellen:
DStRE 2019, 739

FG Köln - Beschluss vom 28.02.2019 (1 V 2304/18) - DRsp Nr. 2019/6637

FG Köln, Beschluss vom 28.02.2019 - Aktenzeichen 1 V 2304/18

DRsp Nr. 2019/6637

Tenor

Der angefochtene Einkommensteuerbescheid ... vom 14.08.2018 wird insoweit von der Vollziehung bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Entscheidung über das laufende Einspruchsverfahren ausgesetzt als die im Bescheid zugrunde gelegten sonstigen Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG den Betrag von ... € übersteigen.

Im selben Umfang wird die Vollziehung ab Fälligkeit aufgehoben.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 25% und der Antragsgegner zu 75%.

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Aussetzungsverfahrens über die steuerliche Erfassung der Renovierungsleistungen beim Teilnehmer am Fernsehformat "Zuhause im Glück".