Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten im Anschluss an eine Betriebsprüfung über die Abzinsung von Darlehen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
Die Klägerin betreibt einen Einzelhandel mit ... (A) und einen Handel für ... (B). Bis 2009 ermittelte sie den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung, seit 2010 (Streitjahr) erstellt sie für beide Betriebe Bilanzen.
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