FG Köln - Urteil vom 01.09.2016
12 K 3383/14
Fundstellen:
BB 2018, 1452
EFG 2017, 1412

FG Köln - Urteil vom 01.09.2016 (12 K 3383/14) - DRsp Nr. 2017/9749

FG Köln, Urteil vom 01.09.2016 - Aktenzeichen 12 K 3383/14

DRsp Nr. 2017/9749

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Anschluss an eine Betriebsprüfung über die Abzinsung von Darlehen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG.

Die Klägerin betreibt einen Einzelhandel mit ... (A) und einen Handel für ... (B). Bis 2009 ermittelte sie den Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahme-Überschussrechnung, seit 2010 (Streitjahr) erstellt sie für beide Betriebe Bilanzen.