FG Köln - Urteil vom 14.10.1998
6 K 196/97
Fundstellen:
EFG 1999, 65

FG Köln - Urteil vom 14.10.1998 (6 K 196/97) - DRsp Nr. 1999/9418

FG Köln, Urteil vom 14.10.1998 - Aktenzeichen 6 K 196/97

DRsp Nr. 1999/9418

(Veräußerung von GmbH-Anteilen)

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Kläger einen Veräußerungsgewinn i.S.d. § 17 EStG erzielt hat.

Mit Gesellschaftsvertrag vom 15.02.1989 gründete der Kläger zusammen mit Herrn ... (E) die "E. und L. ... Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (G), an der der Kläger zu 45 % und der E zu 55 % beteiligt war. Der Gesellschaftszweck der G war der Erwerb aller Anteile an ... und ggf. an ...". Zu diesem Zweck verpflichteten sich der Kläger und E, der G - entsprechend ihrer Beteiligung - ... DM zur Verfügung stellen, deren Einzahlung nach Bedarf erfolgen sollte. Der Gesellschaftsvertrag sah im Außenverhältnis Gesamtvertretung vor. Zur Beschlußfassung war Einstimmigkeit erforderlich.

Außerdem war der Kläger mit mehreren Geschäftsanteilen, die zusammen 45 % ausmachten, an der im Jahre 1976 gegründeten ... GmbH (C) beteiligt. Die übrigen 55 % wurden von E gehalten. Gegenstand des Unternehmens der C war u.a. der Betrieb des ....