Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist die Höhe des anzuwendenden Steuersatzes beim Ansatz einer unentgeltlichen Wertabgabe für die Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes zu nichtunternehmerischen Zwecken.
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