Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses als Werbungskosten (Wk) bei den Einkünften aus nichtselbständiger (nst.) Arbeit.
Die Kläger (Kl.) sind zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagte Eheleute. Der Kl. ist als Pharmaberater nichtselbständig tätig, die Klägerin (Klin.) führt den Haushalt, der fünfköpfigen Familie. Sie erzielen ferner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) aus ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus.
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