Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Teilnahme am Ausbildungsgang zur "AOK-Betriebswirtin" Teil einer einheitlichen mehraktigen Berufsausbildung ist.
Die Klägerin ist Mutter der am 00.8.1991 geborenen Tochter K und des am 00.11.1996 geborenen Sohnes Q. K beendete am 2.7.2013 ihre Ausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten bei der AOK ... und wurde ab dem Folgetag dort als Arbeitnehmerin in Vollzeit übernommen. Die Beklagte hob daraufhin die Kindergeldfestsetzung für K ab August 2013 auf.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|