FG Münster - Urteil vom 14.05.2019
2 K 2355/18 E
Fundstellen:
DStRE 2019, 1369

FG Münster - Urteil vom 14.05.2019 (2 K 2355/18 E) - DRsp Nr. 2019/11418

FG Münster, Urteil vom 14.05.2019 - Aktenzeichen 2 K 2355/18 E

DRsp Nr. 2019/11418

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid 2008 vom 15.03.2013 und in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 13.07.2018 wird nach Maßgabe der Urteilsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Dem Beklagten wird die Berechnung der geänderten Steuern übertragen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Tatbestand

Der Kläger begehrt die steuermindernde Berücksichtigung von Reisekosten im Zusammenhang mit internationalen Fachtagungen, bei denen er die Reisen, auf denen ihn seine Ehefrau begleitete, über die Veranstaltungsdauer hinaus verlängerte.

Der als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer tätige Kläger wurde in den Streitjahren 2008 und 2009 zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger war Mitglied des Verbandes "O". Seine Ehefrau begleitete ihn auf seinen Reisen zu mehreren Veranstaltungen dieses beruflichen Netzwerkes.